In dem Wasserstoffsystem vor dem ersten Druckregler (außer dem Wasserstoffbehälter) muss der höchstzulässige Betriebsdruck gleich hoch sein wie der höchste Druck, dem das Bauteil ausgesetzt ist, jedoch mindestens 1,5 mal so hoch wie der Einstelldruck der primären Druckentlastungsvorrichtung des Innenbehälters; der Sicherheitskoeffizient darf nicht unter dem des Innenbehälters liegen.2.3.

Zusätzlich zu den nachstehenden Anforderungen hat der Hersteller alle Unterlagen gemäß Abschnitt 4 auszufüllen und beim Antrag auf Typgenehmigung der zuständigen Behörde vorzulegen.3.1.7. Außentemperatur: gemäß Teil 1 Abschnitt 1.3– 253 °C bis +85 °C für Ventile vor dem Wärmetauscher–40 °C bis +85 °C für Ventile nach dem Wärmetauscher(mit 6 000 Arbeitszyklen bei handbetätigten Ventilen und mit 20 000 Arbeitszyklen bei automatischen Ventilen)Abschnitt 4.6, nur für metallische Teile, nur für Ausrüstung außerhalb des gasdichten Gehäuses3.3.1. Die Druckzyklusprüfung ist dann an drei zusätzlichen Behältern der betreffenden Charge zu wiederholen. Falls der Behälter versetzt wird, muss die erste Absperreinrichtung und gegebenenfalls die Leitung, die sie mit dem Behälter verbindet, so geschützt werden, dass die Absperrfunktion betriebsbereit bleibt und die Verbindung zwischen der Einrichtung und dem Behälter nicht unterbrochen werden kann.3.1.4. 79/2009, nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. Höchstzulässiger Betriebsdruck: das 1,5-fache des höchstzulässigen Betriebsdrucks des Innenbehälters oder der Höchstdruck, dem das Bauteil ausgesetzt wird.3.6.1.2.1. B. Öl, stabilisiertes Wasser oder Glykol) gefüllt.Druckzyklusprüfung mit der dreifachen Anzahl der Füllzyklen gemäß Abschnitt 2.7.6 mit einem Druck zwischen höchstens 2,0 MPa und dem mindestens 1,25-fachen des Nennbetriebsdrucks, wobei 10 Zyklen pro Minute nicht überschritten werden dürfen.Für die Typgenehmigung sind die Behälter bis zum Versagen zu prüfen oder bis zum Neunfachen der Anzahl der Füllzyklen.Für Fertigungschargenprüfungen gelten die Vorschriften des Abschnitts 3.9.1.Für die Typgenehmigung müssen die Behälter entweder das Neunfache der Anzahl der Füllzyklen ohne Versagen erreichen, wonach sich eine Prüfung des Leck-vor-Bruch-Verhaltens nach Abschnitt 4.2.3 erübrigt, oder das Versagen der Behälter erfolgt in Form von Leckverlusten und nicht durch Brechen.

Das Feuer muss in seiner Länge und Breite die planmäßigen Abmessungen des Behälters um 0,1 m überschreiten. Er hat 14 Buchstaben insgesamt, startet mit dem Buchstaben F und endet mit dem Buchstaben f. Unter folgendem Link kannst Du weitere Kreuzworträtsel-Lösungen einzusenden: Hier gehts weiter. 4.2.5) bei Umgebungstemperatur erfüllen.Das unter Buchstabe a beschriebene Verfahren ist bei der maximalen Werkstofftemperatur gemäß Abschnitt 2.7.5.1 und beim 1,25-fachen Nennbetriebsdruck mit 1 % der Anzahl der Arbeitszyklen zu wiederholen. Es gelten die besonderen Vorschriften der Norm.4.6.1. Die Isolierung der Bauteile muss verhindern, dass die Luft, die mit den Außenflächen in Berührung kommt, sich verflüssigt, es sei denn, ein System zur Sammlung und Verdampfung der verflüssigten Luft ist vorhanden. B. den Auspuff, gerichtet sein. Zusätzlich zu dem in Anhang II Teil 3 beschriebenen EG-Bauteil-Typgenehmigungszeichen muss jeder Behälter, der nach dieser Verordnung typgenehmigt wird, eine Kennzeichnungsstelle haben, auf der die folgenden Angaben deutlich lesbar sind:eine einmal für jeden Behälter vergebene laufende Nummer;„NICHT NACH XXXX/XX VERWENDEN“, wobei XXXX/XX das Jahr und den Monat der Herstellung angibt, einschließlich der genehmigten Betriebsdauer des Behälters. Der Überzug muss bei Raumtemperatur eine Aufprallprüfung mit Aufprall von vorn und einer Aufprallenergie von 18 J bestehen.Chemikalienbeständigkeit in Übereinstimmung mit ASTM D1308. Anschließend muss der Druckregler die Anforderungen der Prüfung auf innere und äußere Dichtheit (Abschnitte 4.2.4 bzw. Prüfung auf Beständigkeit gegen ChemikalienDie Prüfung ist an Behältern vom Typ 2, 3 und 4 vorzunehmen.Typgenehmigungsprüfung — Anzahl der zu prüfenden fertigen Behälter: 1.Bei der Prüfung des gegebenenfalls mit einem Schutzüberzug versehenen Behälters ist nachstehende Abfolge einzuhalten:Der obere Abschnitt des Behälters wird in fünf klar abgegrenzte Bereiche unterteilt und für die Vorbereitung zur Pendelschlagprüfung und die Einwirkung von Flüssigkeit gekennzeichnet. Die rechnerische Abnahme der Behälterkonstruktion erfolgt gemäß der Norm EN 1251-2.Die Teile des Behälters müssen folgenden mechanischen Beanspruchungen standhalten:Hierbei steht MAWP für den höchstzulässigen Betriebsdruck des Innenbehälters in MPa.Können der Innenbehälter und seine Ausrüstungsgegenstände unter Vakuum betrieben werden, so müssen sie einem Außendruck von 0,1 MPa standhalten.2.2.2.1. Das Gehäuse muss für Prüfzwecke hermetisch versiegelt werden und muss bei einem Druck von 0,5 kPa gasdicht sein, d. h. es muss eine Minute lang blasenfrei bleiben und darf sich nicht dauerhaft verformen.3.3.7. Die Unterätzung darf an den Anrissmarkierungen 3 mm nicht übersteigen. Die Änderung der Bruchdehnung darf folgende Werte nicht überschreiten:4.8.1. Der/Die Behälter oder die Behälterbaugruppe und die Wasserstoff führenden Bauteile, aus denen der abnehmbare Wasserstoffspeicher besteht, müssen dauerhaft in den abnehmbaren Wasserstoffspeicher eingebaut sein.3.3. B. rostfreiem Stahl, herzustellen. Vor dem ersten Druckregler darf der Einstelldruck der Sicherheitseinrichtung zur Vermeidung von Überdruck den höchstzulässigen Betriebsdruck der Leitungen nicht überschreiten. Bei den in diesem Teil beschriebenen Prüfverfahren ist der Bildung explosiver Gasgemische vorzubeugen.3.1.3. Die Änderungshäufigkeit bei den Biegezyklen muss 6 ± 2 % der Änderungshäufigkeit der hydraulischen Druckzyklen betragen. Überdruckventile müssen nach dem Abblasen bei einem Druck von über 90 % ihres Einstelldrucks schließen. Die Benutzung des Wasserstoffsystems muss verhindert werden, wenn die Verbindung zu einem abnehmbaren Wasserstoffspeicher oder die elektrischen Verbindungen zwischen dem abnehmbaren Speicher und dem Fahrzeug ganz oder teilweise ausfallen und die Sicherheit des Wasserstoffsystems dadurch beeinträchtigt sein könnte.3.13.